Schaden und Entschädigung
Wichtiges im Schadenfall
Schadensvermeidung und -minderung
Der Bund unterstützt die Garantienehmer bei der Schadensabwehr und -minderung, sodass bei den ersten Anzeichen eines möglichen wirtschaftlichen oder politischen Schadens diese frühzeitig durch geeignete Maßnahmen abgewendet werden können.
Bei politischen Schadenstatbeständen können schadensvermeidende Maßnahmen auf diplomatischer Ebene eingeleitet werden, um den Fortbestand des Rohstoffprojekts sicherzustellen.
Wann erfolgt im Schadensfall die Entschädigung?
Die Leistung einer Entschädigung setzt die Uneinbringlichkeit der rechtsbeständigen und fälligen Forderung aufgrund eines gedeckten Risikos voraus. Der Garantienehmer ist in der Regel mit einem Selbstbehalt i. H. v. 10 % beteiligt. Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Schadensberechnung binnen eines Monats sowie die Entschädigung darauffolgend innerhalb von fünf Bankarbeitstagen.
Umschuldung
Die meisten politisch bedingten Zahlungsausfälle werden im Rahmen einer Umschuldungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Schuldnerland geregelt. Spätestens mit einem multilateralen Umschuldungsabkommen kommt es zur Anerkennung des politischen Schadens.
Sie haben weitere Fragen zu Schäden und möglichen Entschädigungen?
Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen rund um Schäden und Entschädigungen im Rahmen der UFK-Garantien jederzeit zur Verfügung.