Abgesicherte Risiken
Welche Risiken werden bei einer UFK-Garantie abgesichert?
UFK-Garantien bieten Schutz vor einem Ausfall der gedeckten Forderung aus einem Kreditvertrag.
Die Garantie umfasst dabei sowohl politische als auch wirtschaftliche Risiken:
Politische Risiken
- Staatliche Maßnahmen: gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen
- Kriegsfall: kriegerische Ereignisse, Aufruhr, Revolution im Ausland
- Konvertierungs- und Transferrisiken
- Kursverluste an eingezahlten Beträgen infolge einer staatlichen Abwertung
Wirtschaftliche Risiken
- Insolvenz des Darlehensnehmers (bei privaten ausländischen Schuldnern)
- Forderungsausfall durch amtlichen oder außeramtlichen Vergleich oder durch erfolglose Zwangsvollstreckung
- Zahlungseinstellung durch den ausländischen Schuldner
- Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
Gut zu wissen: Eine Beschränkung des Deckungsumfangs auf politische Risiken ist auf Antrag möglich. Bei der Entscheidung über die Garantieübernahme kann der Bund Risiken von der Deckung ausschließen oder den Umfang der Deckung beschränken.
Sie haben weitere Fragen zu den abgesicherten Risiken?
Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen rund um die abgesicherten Risiken der UFK-Garantien jederzeit zur Verfügung.