Zwei Kollegen besprechen in einem Besprechungsraum einen Ausdruck

Anfrage und Antrag

So stellen Sie einen Antrag auf eine UFK-Garantie

Anfrage

In der Planungsphase eines Rohstoffvorhabens erteilt der Bund auf Anfrage eine Indikation zur grundsätzlichen Eignung des Projekts für eine UFK-Garantie und stellt die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Projekts fest. Die Anfrage ist formlos und kostenfrei. Sie kann durch alle Projektbeteiligten (Kreditgeber, Financial Advisor, deutscher Rohstoffabnehmer, Sponsor) gestellt werden und erfolgt typischerweise nach der Explorations- bzw. im Zuge der Strukturierungsphase.

Welche Informationen werden für eine Anfrage benötigt?

Benötigte Informationen für eine Indikation

  • Projektdarstellung inkl. weiterführender Angaben zum Rohstoff
  • Projektbeteiligte inkl. weiterführender Angaben zum Kreditnehmer
  • Investitionsvolumen
  • Projektstruktur inkl. Besonderheiten
  • geplante Finanzierungsstruktur inkl. Angaben zum Sicherheitenkonzept
  • geplantes Rohstoffabnahmekonzept inkl. deutscher Endabnehmer, Abnahmemengen, Transportkonzept etc.

Prüfschritte und Kriterien des Bundes für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit

Wir analysieren basierend auf den bereitgestellten Informationen das Projekt- und Abnahmekonzept sowie die allgemeine Markt- und Versorgungssituation des entsprechenden Rohstoffs. Darüber hinaus können Besonderheiten in der Projekt- und Finanzierungsstruktur sowie die wirtschaftliche und politische Situation des Projektlandes erörtert werden.

 

Wesentliches Kriterium für die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit ist ein gesamtwirtschaftliches Interesse am Rohstoffbezug durch den deutschen Abnehmer. Indikationen zur Förderungswürdigkeit erfolgen immer auf Einzelfallbasis. 

Entscheidung über die Voranfrage

Unter Einbindung des Fachreferats für Rohstoffe (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) trifft der Bund eine Entscheidung zur rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit. Diese umfasst in der Regel auch den durch eine potenzielle UFK-Garantie gedeckten maximalen Finanzierungsbetrag. Die Entscheidung des Bundes wird dem Interessenten in Form eines „Letter of Interest“ schriftlich mitgeteilt.

Wann können Antragsteller mit einer Entscheidung rechnen?

Der Bund entscheidet über die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit innerhalb von zwei bis sechs Wochen im Rahmen des grundsätzlich alle vier Wochen tagenden „Arbeitskreises Projektfinanzierung“. In besonders zeitkritischen Fällen kann der Bund die Indikation zur Förderungswürdigkeit außerhalb der regulären Sitzungen abgeben. 

Antrag

Während die Anfrage von allen Projektbeteiligten gestellt werden kann, muss der Antrag für eine UFK-Garantie von einer Bank gestellt werden. Als antragstellende Banken kommen deutsche Kreditinstitute, in Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken infrage. Die Antragsphase umfasst die kursorische Vorprüfung, die Grundsatzzusage und abschließend die endgültige Zusage des Bundes.

Verfahrensschritte

1. Kursorische Vorprüfung

Im Rahmen der kursorischen Vorprüfung entscheidet der Bund darüber, ob für die detaillierte Projektprüfung (wirtschaftliche Tragfähigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit) ein externer Gutachter einbezogen werden soll oder ob diese durch Euler Hermes erfolgt. Die Entscheidung ist abhängig von der Größe und der Komplexität des Gesamtprojekts. Ein externer Gutachter wird durch den Antragsteller mandatiert und vergütet. Darüber hinaus aktualisiert der Bund die Entscheidung zur rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit (Anfrage) auf Basis der aktuell vorliegenden Informationslage und etwaigen Änderungen am Projektkonzept oder entscheidet erstmalig über diese, sofern es sich um eine Erstvorlage des Vorhabens handelt.

Der Zeithorizont einer kursorischen Vorprüfung umfasst je nach Projektreife ca. 4 bis 8 Wochen.

 

2. Grundsatzzusage

Parallel zur Projektentwicklung (u. a. Kreditprüfungen und -entscheidungen der den Antrag stellenden Bank) entscheidet der Bund über die grundsätzliche Garantiezusage. Hiermit sichert der Bund die Übernahme der UFK-Garantie unter der Voraussetzung zu, dass das Vorhaben alle im Rahmen der grundsätzlichen Garantiezusage definierten Bedingungen erfüllt und die Sach- und Rechtslage unverändert ist. Die grundsätzliche Garantiezusage ist für den Antragsteller bereits rechtlich verbindlich.

 

3. Endgültige Zusage

Nach Abschluss des Finanzkreditvertrags entscheidet der Bund über die endgültige Übernahme der UFK-Garantie. Mittels der endgültigen Deckungszusage schließt der Bund mit dem Garantienehmer einen Gewährleistungsvertrag (Garantieerklärung). Die Garantieerklärung enthält die für die UFK-Garantie relevanten Aspekte wie bspw. Art und Höhe der abgesicherten Risiken und Beschreibung des Vorhabens.

Verfahrensschritte bei der Antragstellung

Verfahrensschritte UFK-Garantien

Sie haben weitere Fragen zum Antrag?

Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen rund um die Antragstellung der UFK-Garantien jederzeit zur Verfügung.

Icon: Kontakt

Ihre Ansprechpartner

Julian Greiwe
Ansprechpartner UFK-Garantien
Hannes Hagel
Ansprechpartner UFK-Garantien
Dr. Hannes Köster
Ansprechpartner UFK-Garantien