Ihr Weg zur Absicherung
So unterstützen wir Sie bei Ihrem Rohstoffvorhaben!
In der Planungsphase eines Rohstoffvorhabens erteilt der Bund auf Anfrage eine Indikation zur grundsätzlichen Eignung des Projekts für eine UFK-Garantie und stellt die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Projekts fest. Die Anfrage ist formlos und kostenfrei. Sie kann durch alle Projektbeteiligten (Kreditgeber, Financial Advisor, deutscher Rohstoffabnehmer, Sponsor) gestellt werden und erfolgt typischerweise nach der Explorations- bzw. im Zuge der Strukturierungsphase.
Welche Informationen werden für eine Anfrage benötigt?
Benötigte Informationen für eine Indikation
- Projektdarstellung inkl. weiterführender Angaben zum Rohstoff
- Projektbeteiligte inkl. weiterführender Angaben zum Kreditnehmer
- Investitionsvolumen
- Projektstruktur inkl. Besonderheiten
- geplante Finanzierungsstruktur inkl. Angaben zum Sicherheitenkonzept
- geplantes Rohstoffabnahmekonzept inkl. deutscher Endabnehmer, Abnahmemengen, Transportkonzept etc.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie.
Sie erreichen uns unter:
Erhalten Sie weitere Informationen rund um die Übernahme von UFK-Garantien, zu Projektstrukturen und Ihrem persönlichen Vorhaben.
Prüfschritte und Kriterien des Bundes für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit
Wir analysieren basierend auf den bereitgestellten Informationen das Projekt- und Abnahmekonzept sowie die allgemeine Markt- und Versorgungssituation des entsprechenden Rohstoffs. Darüber hinaus können Besonderheiten in der Projekt- und Finanzierungsstruktur sowie die wirtschaftliche und politische Situation des Projektlandes erörtert werden.
Wesentliches Kriterium für die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit ist ein gesamtwirtschaftliches Interesse am Rohstoffbezug durch den deutschen Abnehmer. Indikationen zur Förderungswürdigkeit erfolgen immer auf Einzelfallbasis.
Entscheidung über die Voranfrage
Unter Einbindung des Fachreferats für Rohstoffe (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) trifft der Bund eine Entscheidung zur rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit. Diese umfasst in der Regel auch den durch eine potenzielle UFK-Garantie gedeckten maximalen Finanzierungsbetrag. Die Entscheidung des Bundes wird dem Interessenten in Form eines „Letter of Interest“ schriftlich mitgeteilt.
Deckungspraxis
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.