USM-Prüfung
Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (USM)
Menschenrechte
Die Berücksichtigung von Menschenrechten nimmt einen hohen Stellenwert in der Außenwirtschaftsförderung ein. Insbesondere bei Projekten, die durch Instrumente der deutschen Außenwirtschaftsförderung unterstützt werden, erwartet die Bundesregierung, dass Umwelt-, Sozial - und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Von den Unternehmen erwartet die Bundesregierung, dass sie bei ihrer Geschäftstätigkeit den etablierten Kanon der Menschenrechte beachten. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen (OECD-Leitsätze) zu verhalten und ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, wie sie im deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien) formuliert ist.
Die Bundesregierung stellt daher hohe Anforderungen an die Projektprüfung bei der Übernahme von UFK-Garantien.
Im Rahmen der Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte werden Themen wie z. B. Arbeitssicherheit, Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung, Rechtmäßigkeit von Landerwerb und Umsiedlung, Schutz indigener Völker, Schutz von Kulturerbe, Konsultationsmöglichkeiten der Betroffenen, Arbeitnehmerrechte (inkl. Versammlungsfreiheit, Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft, Recht auf Bewegungsfreiheit etc.), der Schutz von Minderheiten und besonders verletzlichen Gruppen sowie die Existenz eines Beschwerdemechanismus untersucht.
In diesem Zusammenhang werden die veröffentlichten Berichte der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS) bei der NKS eingegangene Beschwerden sowie bestimmte damit zusammenhängende Ereignisse und Problemstellungen (z.B. die Nichtteilnahme eines Unternehmens) in der Prüfung berücksichtigt. An die NKS können sich Organisationen sowie Einzelpersonen wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass gegen die OECD-Leitsätze verstoßen wurde.
Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte
Rohstoffprojekte müssen vor dem Hintergrund der oftmals vorhandenen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken eingehend auf ihre Auswirkungen geprüft werden.
Mindestvoraussetzung für die Indeckungnahme eines UFK ist die Einhaltung der Standards des Projektlandes. Daneben wird jedes Projekt einem Screening, einer Kategorisierung und einer Prüfung gemäß den international etablierten „OECD Common Approaches on the Environment and Officially Supported Export Credits“ (PDF) unterzogen. Für die abschließende Bewertung der Förderungswürdigkeit wird die Einhaltung der „IFC Performance Standards“ und der einschlägigen „Weltbank/IFC Environmental, Health and Safety Guidelines“ überprüft. Im Rahmen der Prüfung ist zudem für gewöhnlich ein Umwelt- und Sozialgutachten (Environment & Social Impact Assessment (ESIA)) vorzulegen.
Weitergehende Informationen
Mehr zum Thema können Sie in unserer Broschüre aus der Schriftenreihe Hermesdeckung Spezial „Die Common Approaches" erfahren oder unter in den FAQ's finden.