Der Interministerielle Ausschuss
Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für die Förderungsinstrumente. Sie entscheidet über die Absicherung der Geschäfte in dem für das jeweilige Förderinstrument zuständigen Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Ihm gehören Vertreter von vier Ministerien an: des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Die Entscheidung über die Gewährung einer UFK-Garantie trifft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen sowie im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in einem Interministeriellen Ausschuss für Ungebundene Finanzkredite (UFK-IMA).